Menschenrechtliche Sorgfalt bei Covestro
Covestro verpflichtet sich zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-Leitprinzipien). Wir bekennen uns zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns, in Tochtergesellschaften sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.
Wir haben verschiedene Aspekte menschenrechtlicher Schutzgüter schon lange in unseren verschiedenen Managementsystemen berücksichtigt. Unsere Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) ist dafür verantwortlich, die betreffenden Verfahren im Einklang mit den UN-Leitprinzipien und nationalen Gesetzgebungen (wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) zu einem einheitlichen Sorgfaltspflichtenansatz zusammenzuschließen und voranzutreiben.
Das Human Rights Office arbeitet unter der Leitung der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs und besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance.
Umfassende Verantwortung
Als Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte bei allen Geschäftsaktivitäten und in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist eingebettet in das bei Covestro implementierte Menschenrechtsmanagementsystem.
Das übergeordnete Managementsystem umfasst die nachfolgend beschriebenen sechs Kernelemente.
Grundsatzerklärung & Selbstverpflichtung
- Die Grundsätze unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, Unternehmensrichtlinien und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt.
- In diesen Dokumenten haben wir wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Verhaltens festgelegt. Wir erwarten, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.
- Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Ein Beispiel ist unsere öffentliche Erklärung gegen Sklaverei und Menschenhandel (“Corporate Commitment against Slavery and Human Trafficking”), um unsere Position zu unterstreichen.
- Weitere Informationen zu unseren Unternehmensverpflichtungen und -richtlinien finden Sie hier.
Risikoanalyse
- Ausgangspunkt der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ist die Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro durch die eigene Geschäftstätigkeit oder innerhalb der Wertschöpfungskette verursacht haben könnte.
- Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse umfasst alle Produktions- und Vertriebsstandorte von Covestro, die Lieferkette sowie die Nutzungsphase und das Ende der Lebensdauer unserer Produkte.
- Potentielle Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad haben für uns immer höchste Priorität.
- Ad-hoc-Risikoanalysen werden ereignisbasiert durchgeführt. Auch interne und externe Feststellungen können eine Neubewertung unserer Menschenrechtsrisiken auslösen.
Maßnahmen
- Dem von den UN-Leitprinzipien empfohlenen risikobasierten Ansatz folgend, bewerten wir die Eignung unserer bestehenden Maßnahmen für die Prioritätsthemen, in denen Covestro negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein kann.
- Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance, Personalpolitik und nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert und zielen darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern oder zu mindern. Diese Maßnahmen werden fortlaufend verbessert oder ergänzt.
Wirksamkeitskontrolle
- Um die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu überprüfen, werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen.
- Die im Human Rights Office vertretenen Unternehmensfunktionen berichten über die durchgeführten Maßnahmen und mögliche Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit.
Beschwerdemechanismus
- Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Zur Meldung von Verstößen setzen wir ein Whistleblowing-Instrument ein, bestehend aus einer weltweiten Hotline und einem Online-Tool.
- In einem definierten Prozess, der sich auf das Engagement von (potenziell) betroffenen Stakeholdern stützt, wird Verdachtsfällen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße nachgegangen.
- Weitere Informationen zu unserem Beschwerdemechanismus finden Sie hier.
Berichterstattung
- Jährlich kommuniziert Covestro im Geschäftsbericht die Menschenrechtsaktivitäten an die Öffentlichkeit.
- Das Human Rights Office berichtet regelmäßig (mindestens einmal jährlich) an den Vorstand über die Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und die systematische Integration dieser Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro.
- Gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird im Jahr 2024 ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Covestro für das vorherige Geschäftsjahr auf der externen Website veröffentlicht.